Die Rechteinhaber an Liedern von Elvis Presley haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Die Klage wurde am 23. Oktober beim US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens eingereicht, wie Music Business Worldwide berichtet. Nach Darstellung der Kläger hat Anthropic die Texte von 274 Liedern, die Presley aufgenommen hat, ohne Lizenz oder Bezahlung kopiert, um seine KI-Modelle zu trainieren. t3n hatte zunächst von mehr als 270 Liedern gesprochen.

Wer klagt und was gefordert wird

Federführend ist ABG EPE IP LLC, Teil der Authentic Brands Group, die Namen und Bildrechte von Presley kontrolliert und Anteile an den Verlagsrechten hält. Weitere Kläger sind Musikverlage wie Raleigh Music Publishing und Abilene Music sowie Trusts, die mit der Familie Aberbach und mit Luigi Creatore verbunden sind, einem der Autoren von „Can’t Help Falling in Love“. Zu den betroffenen Werken zählen auch „All Shook Up“, „Don’t Be Cruel“, „A Little Less Conversation“ und „Return to Sender“.

Die Kläger verlangen Schadenersatz oder alternativ den gesetzlichen Höchstsatz von 150.000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk. Für die 274 Lieder ergibt das 41,1 Millionen Dollar. Zwei weitere Klagepunkte nach dem Digital Millennium Copyright Act summieren sich laut Klageschrift auf 685.000 und 6,85 Millionen Dollar, insgesamt also etwas mehr als 48,6 Millionen Dollar.

Umgangene Schutzmaßnahmen und entfernte Angaben

Die DMCA-Vorwürfe sind juristisch besonders interessant. Anthropic soll mit Scraping-Werkzeugen Logins, Bezahlschranken und Bot-Erkennung auf lizenzierten Liedtext- und Streamingplattformen umgangen haben. Zudem soll das Unternehmen Songtitel, Autorennennungen und Verlagsangaben, sogenannte Copyright Management Information, vor dem Training entfernt haben. Die Kläger behaupten außerdem, Claude erzeuge auf Anfrage Kopien der Texte und neue Werke auf deren Grundlage. Sie fordern, unerlaubte Kopien auch aus Trainingsdatensätzen und Modellgewichten zu entfernen.

Anthropic teilte der New York Times mit, man widerspreche den Vorwürfen und werde sich verteidigen. KI-Unternehmen berufen sich vor Gericht meist auf den US-Grundsatz des Fair Use, wonach die Nutzung geschützter Inhalte zulässig sein kann, wenn dabei etwas Neues entsteht.

Teil einer größeren Welle

Musiklabels haben KI-Firmen schon mehrfach verklagt. Das Billboard-Magazin bezeichnet diesen Fall laut t3n als das hochkarätigste Vorgehen, das je im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde. Auch OpenAI und andere Anbieter sehen sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt.

Worauf es ankommt

Entscheidend wird sein, wie Gerichte die Nutzung geschützter Werke und Persönlichkeitsmerkmale für das Training und die Ausgaben von KI-Modellen bewerten. Für Unternehmen, die generative KI in Marketing oder Produktion einsetzen, bleibt die Lehre: Herkunft und Rechte an Inhalten sollten dokumentiert und im Zweifel geprüft werden.