Seit dem 1. November gilt in der EU eine neue Gebühr für Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland. Wie heise online berichtet, müssen Anbieter mit der „Universellen Bearbeitungsgebühr“ (Universal Handling Fee, UHF) zwei Euro für jede Warenposition einer Bestellung entrichten, die im Fernverkauf direkt an Kunden geht. Auch die Lieferung an einen Abholort zählt dazu.

Ziel ist, die Flut an Billigpaketen weiter einzudämmen und Mehrkosten des Zolls zu decken. Bereits seit dem Sommer gilt eine Mindestzollregelung für geringwertige Sendungen unter 150 Euro: drei Euro pro Warengruppe. Nach vorläufigen Daten der EU-Steuer- und Zolldirektion hat schon der Mindestzoll das Aufkommen deutlich gesenkt; bei geringwertigen Sendungen sank es laut heise von Juli bis September von etwa 1,5 Milliarden auf rund 500 Millionen.

Anders als der Mindestzoll ist die UHF nicht befristet und unabhängig von der 150-Euro-Grenze, sie fällt also auch bei höherwertigen Gütern an. Zahlen müssen Online-Händler oder Importeure, etwa Shein, Temu oder AliExpress. Verbraucher sind nicht direkt betroffen. Der Handelsverband HDE erwartet laut heise-FAQ aber, dass die Gebühr teilweise über höhere Preise weitergegeben wird; der Versandhandelsverband Bevh rechnet vor allem bei Niedrigpreisprodukten mit Aufschlägen.

Für Händler in der EU, die mit Direktimporten aus Fernost konkurrieren, verbessert sich die Wettbewerbslage.