Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den seit Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Mutterkonzern Meta erneut ausgesetzt. Wie Spiegel und Legal Tribune Online berichten, legt der BGH das Verfahren (VI ZR 64/24) nach der Verhandlung am 27. Oktober dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Der BGH sieht wichtige Rechtsfragen ungeklärt.
Seit 2015 wehrt sich Künast gegen ein Meme, das ihr Bild mit einem Satz zeigt, den sie nie gesagt hat. Die Text-Bild-Kombination wurde bei Facebook in verschiedenen Varianten verbreitet. Künast klagte auf Unterlassung und mindestens 10.000 Euro Entschädigung. Sie will erreichen, dass Meta auch alle „kerngleichen“ Varianten löscht, ohne dass sie jede Fundstelle einzeln melden muss. Als Privatperson könne man nicht 30 Leute einstellen, die weltweit sinngleiche Posts suchen, sagte Künast in Karlsruhe laut Spiegel.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Unterlassungsanspruch 2024 bestätigt, Schadensersatz aber abgelehnt. Der BGH hatte bereits im Februar 2025 verhandelt und zunächst eine EuGH-Entscheidung zu einem ähnlichen Fall abgewartet, nach der Betreiber von Onlinemarktplätzen für bestimmte Anzeigen verantwortlich sind.
Die Antwort aus Luxemburg dürfte über den Einzelfall hinaus bestimmen, wie weit Prüfpflichten sozialer Netzwerke bei rechtswidrigen Inhalten reichen.



